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Impressum - trancemed-Zentrum Inhaber der Website: Herbert Schraps Impressum - Datenschutz - Haftung - Urheberrecht - Therapiekosten - Schutzrechte - Vertragsgrundlagen: Herbert Schraps - Heilpraktikerin(Psychotherapie) Teutoburger Weg 45a Internet: www.trancemed.de www.schraps.de Zuständige Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt im Kreis Gütersloh, Fachdienst Gesundheit, Herzebroker Str. 140. 33334 Gütersloh. Die Berufsordnung ist erreichbar unter: http://www.berufsordnung.de/down/heilberufe/heilpraktiker/ Steuernummer 347/5250/1000 Urheberschutz, Recht und Nutzung Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrem Wissen und Ihrer Einwilligung erhoben. Schutzrechtsverletzung: Heilpraktiker/innen Gemäß Urteil des BGH vom 29.06.1989, AZ IZR 166/87, unterliegen Heilpraktiker bei ihrer Berufsausübung keinem generellen Werbeverbot. Die Grundsätze der Werbung werden in den Artt. 8ff der Berufsordnung geregelt. Danach sind die (generellen) gesetzlichen Regelungen zu beachten, so z.B. die des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (HWG). Darüber hinaus haben die sechs Heilpraktikerbundesverbände rechtlich unverbindliche einschränkende Empfehlungen für die Werbung herausgegeben, die Satzungsbestandteil der einzelnen Verbände sind. Generell ist danach jede Art der Werbung erlaubt, die die Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und Sorgfalt sowie der Beschränkung auf sachliche Informationen berücksichtigt. Angaben lt. Teledienstgesetz: Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt, Kreis Gütersloh, 33334 Gütersloh, Herzebroker Str. 140. Gesetzliche Berufsbezeichnung: Heilpraktiker(Psychotherapie). Finanzamt Wiedenbrück - Steuer-Nr.: 347/5250/1000 Kostenberechnung und Vertragsgrundlagen: gemäß den Angaben auf der Seite Honorar
Rechtshinweis: Eine Nutzung unseres Internetauftritts ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zulässig: Alle Inhalte unserer Internetseiten wurden sorgfältig erarbeitet und werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Gleichwohl können Fehler (bspw. technische Störungen, Verfälschungen durch unbefugte Dritte) auftreten. Wir übernehmen daher keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Inhalte. Dies gilt auch für Informationen auf externen Internetseiten, auf die wir in unserem Internetauftritt durch Links verweisen. Die dort präsentierten Inhalte machen wir uns nicht zu Eigen. Therapien: Alle Erläuterungen zu den verschiedenen Therapieformen sind nur zur Information und in keiner Weise als Heilungsversprechen anzusehen und sind für jeden Patienten individuell und stets mit uns direkt in einem persönlichen Gespräch abzuklären und zu besprechen. Versand von E-Mails /Vertraulichkeitsinformationen Wir weisen darauf hin, dass über das Internet per E-Mail übermittelte Nachrichten verändert oder verfälscht werden können. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt und deshalb ist auch die Vertraulichkeit unter Umständen nicht gewahrt. Von der Übermittlung sensitiver Geschäftsdaten sollten Sie daher absehen.
Adressatenfür den Internetauftritt Der Internetauftritt der Praxis für Psychotherapie und Hypnose Herbert Schraps richtet sich ausschliesslich an Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Darin ggf. enthaltene Produkt- und Dienstleistungsangebote sind ausschliesslich in Deutschland verfügbar.
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Datenschutz - Bestimmungen Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt und sind diese so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck möglichst erreicht wird Vertragsgrundlagen: Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen. Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. 2). Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. In einer unter den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfrage wurde die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens ermittelt. Die Auswertung der ermittelten Honorare fand ihren Niederschlag im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist also keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Sofern die Höhe des Honorars vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge bewegt. Dieses Gebührenverzecihniss (GebüH85) wurde seit 1985 nicht mehr angeglichen, deshalb arbeite ich mit dem 2,3fachen Satz der GebüH85, einem Stundensatz von 120,-€. Private Krankenkassen übernehmen immer mehr Heilpraktikerleistungen, teilweise sogar das gesamte GebüH. Manche Privatkassen versuchen die "medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung" anzuzweifeln und somit die Erstattung zu verweigern. Es gibt inzwischen ein Gerichtsurteil, das diese Praxis für unzulässig erklärt. Auch einige Beihilfestellen (Bundesbahn, Post, Zoll usw..) erstatten bestimmte Leistungen, aber die Kataloge sind recht unterschiedlich und werden weiter eingeschränkt. Am Besten lässt man sich von seiner privaten Versicherung oder Beihilfestelle eine Liste der erstattungsfähigen Leistungen aushändigen. Das wird zwar nicht gerne gemacht, verhindert aber unliebsame Überraschungen nach Einreichung der Rechnung. Honorar des Heilpraktikers Honorarerstattung durch private Krankenversicherer
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